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Ein- & Ausreise

Einreise auf dem Landweg

Einreise auf dem Landweg - :-)

Skipper, die auf dem Landweg einreisen, müssen ihr Schiff am Grenzübergang mündlich melden. Bootsanhänger, die nicht länger als 18,75 Meter, breiter als 2,55 Meter und höher als 4 Meter sind, dürfen auf kroatischen Straßen verkehren. Bei größeren Bootsanhängern ist eine Sondererlaubnis notwendig, die rechtzeitig vorher bei einer Spedition beantragt werden muss. Kroatien-Urlaubern wird grundsätzlich empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr (Grüne Versicherungskarte) mit sich zu führen.
Wer mit einem fremden Fahrzeug/Anhänger nach Kroatien einreist, benötigt eine Vollmacht des Halters.


Einreise mit dem Boot

Skipper, die auf dem Seeweg nach Kroatien reisen, sind verpflichtet, den nächsten für den internationalen Verkehr offenen Hafen anzulaufen.
Internationale Anlaufhäfen, die ganzjährig Pass- und Zollformalitäten erledigen, gibt es in Umag, Poreč, Rovinj, Pula, Raša (Bršica), Rijeka, Mali Lošinj, Senj, Zadar, Šibenik, Split, Ploče, Metković, Korčula, Vela Luka, Ubli auf der Insel Lastovo und Dubrovnik.
Saisonal geöffnete Seegrenzübergänge (vom 1. April bis 31. Oktober) sind in ACI Marina Umag, Novigrad, Sali, Božava, Primošten, Hvar, Stari Grad, Vis, Komiža und Cavtat vorhanden.

Falls wegen höherer Gewalt ein internationaler Hafen nicht angelaufen werden kann, ist der Skipper verpflichtet, das nächste Hafenamt oder dessen Zweigstelle anzusteuern, nachdem er in kroatische Gewässer eingelaufen ist. Im Vorwege wird die Kontaktaufnahme über Funk oder über das Mobiltelefon empfohlen.

Ausreise mit dem Boot

Der Hafen von Hvar

Skipper sind vor der Ausreise aus Kroatien dazu verpflichtet, einen für den internationalen Verkehr offenen Hafen anzulaufen. Schiffsführer müssen sich dort einer Grenzkontrolle unterziehen und sich im Hafenamt oder einer Hafenamtsaußenstelle das Verzeichnis von Besatzung und Passagieren beglaubigen lassen.
Internationale Anlaufhäfen, die ganzjährig Pass- und Zollformalitäten erledigen, gibt es in Umag, Poreč, Rovinj, Pula, Raša (Bršica), Rijeka, Mali Lošinj, Senj, Zadar, Šibenik, Split, Ploče, Metković, Korčula, Vela Luka, Ubli auf der Insel Lastovo und Dubrovnik.
Saisonal geöffnete Seegrenzübergänge (vom 1. April bis 31. Oktober) sind in ACI Marina Umag, Novigrad, Sali, Božava, Primošten, Hvar, Stari Grad, Vis, Komiža und Cavtat vorhanden.

Nachdem alle Pass- und Zollformalitäten erledigt sind, hat der Schiffsführer die kroatischen Gewässer auf kürzestem Wege zu verlassen.


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