Tauchen ist in Kroatien fast überall entlang der Küste und auf den zahlreichen Inseln möglich. Wer die Unterwasserwelt erkunden will, braucht neuerdings lediglich eine Tauchunfallversicherung, die eine Druckkammerbehandlung abdeckt.
Die kleine Taucherlaubnis, die rund 15 Euro teure Diver's Card, des kroatischen Taucherverbandes wurde im Sommer 2010 per Gesetz abgeschafft. Weiterhin Pflicht ist auch nach dem EU-Beitritt Kroatiens die große Taucherlaubnis. Hafenmeistereien stellen die Genehmigung gegen Vorlage eines international anerkannten Tauchbrevets aus.
Urlauber, die auf eigene Faust in Kroatien tauchen gehen wollen, bezahlen für die Erlaubnis knapp 350 Euro. Die große Tauchgenehmigung für individuelle Taucher wird nach der neuen Bestimmung neuerdings ohne Vorlage der kleinen Diver's Card ausgestellt. In Zukunft könnte sich auch die Gesetzeslage fürs freie Tauchen ändern, der Fortbestand der großen Taucherlaubnis wird derzeit diskutiert. Die noch erforderliche große Tauchgenehmigung ist ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr lang gültig.
Individualurlauber, die ohne Genehmigung tauchen gehen, müssen mit hohen Bußgeldern von umgerechnet bis zu 560 Euro rechnen. Die hohe Jahresgebühr von fast 350 Euro, aber auch die drohenden Geldstrafen sind der Grund dafür, dass die meisten Urlauber in Kroatien sich Tauchbasen anschließen.
Guides und Individualtaucher haben die Pflicht, Tauchplätze durch Bojen oder Flaggen zu markieren. Die maximale Tauchtiefe beträgt 40 Meter. Tauchguides sind dazu verpflichtet, eine Erste-Hilfe-Ausrüstung mitzunehmen und ein Tauchtagebuch zu führen.
Nur mit Sondergenehmigung ist das Tauchen in den Nationalparks Kornaten und Mljet erlaubt. Zu den Sperrzonen gehören zudem die Nationalparks Brijuni und Krka sowie alle Meeresreservate und Naturparks - nur Tauchbasen mit staatlicher Lizenz ist es erlaubt, Sporttaucher in diese Sperrzonen zu begleiten. Zu den Tauchverbotszonen Kroatiens gehören Häfen, Ankerplätze und Militärschiffe.
Bei Verstößen gegen die Markierungspflicht der Tauchplätze oder beim Tauchen in Sperrzonen ohne Sonderlizenz drohen empfindliche Geldstrafen von bis zu 2000 Euro.
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