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Thema des Monats - April 2014

Neue Zollvorschriften für Bootseigner, neue Gebührenordnung

An der Adria hat die Segelsaison 2014 begonnen. Ende März endete in Kroatien die offizielle Übergangsregelung für die Einfuhr eigener Boote. Seit dem EU-Beitritt des Landes im Juli 2013 hatte es unter Skippern mit eigenem Liegeplatz viele offene Fragen gegeben. Nun wollen die kroatischen Behörden für Rechtssicherheit sorgen.

Boote im Hafen - Foto: Kroatische Tourismuszentrale/Ivo Pervan

Durch den EU-Beitritt ist Kroatien Teil der Zollunion geworden. Damit müssen Eigner von Booten, die älter als acht Jahre sind, ihr Schiff beim Zoll deklarieren und es so in den EU-Warenverkehr einbringen.

Inzwischen haben kroatische Zollbehörden beim Ende der Übergangsfrist ein wenig nachgebessert: Nicht mehr der 31. März ist in allen Fällen der letztmögliche Termin für den Gang zum Zoll. Als Deadline gilt nun das Datum der letzten vorübergehenden Einfuhr plus 18 Monate.

Da der Fristen-Wirrwarr unter Bootseignern in den vergangenen Monaten für reichlich Verwirrung sorgte, sollten diese sich zeitnah bei den für sie zuständigen Zöllnern am Liegeplatz erkundigen, bis wann sie ihre Deklaration einreichen können.

Für Schiffe bis zu einer Länge von zwölf Metern erhebt der kroatische Zoll eine Gebühr von 1,7 Prozent des Zeitwertes. Segelyachten, die länger als zwölf Meter sind, sind gebührenfrei, wenn Skipper aus Deutschland oder Österreich sie in den EU-Warenverkehr einbringen. Falls der Eigner eine vorhergehende Verzollung belegen kann, entfällt diese Gebühr.

Foto: Kroatische Tourismuszentrale/Ljubo Gamulin

Rätselraten herrschte lange Zeit auch hinsichtlich der neuen Gebührenordnung für Freizeitboote in Kroatien. Die neue Regelung gilt mit dem Beginn der Wassersportsaison 2014 und sie löst die Vignette ab. Hintergrund für die Neuordnung sind EU-Gesetze, die eine Gleichbehandlung aller europäischen Bootseigner vorschreiben.

Künftig bestimmen Schiffslänge und Motorleistung die Höhe der Abgabe. Hinzu kommen eine Sicherheitsgebühr sowie Gebühren zur Nutzung der örtlichen Infrastruktur und zum Schutz vor Meeresverschmutzung. Obgleich noch eine Leuchtfeuerabgabe und Kosten für eine Infokarte hinzukommen, dürften künftige Bootstörns in den meisten Fällen günstiger ausfallen. Einen aktuellen Gebührenrechner hat der See-Pannendienst Sea Help ins Netz gestellt.

Aktuelle Zollvorschriften im Überblick.


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