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Thema des Monats - Juli 2013

Kroatien in der EU: Taucherlaubnis bleibt, Steuerpflicht für Bootseigner

Auch nach dem EU-Beitritt Kroatiens am 1. Juli 2013 benötigen Unterwassersportler, die ohne Guide tauchen wollen, die so genannte große Taucherlaubnis.
Auf strengere Zollvorschriften müssen sich Bootsbesitzer ab diesem Sommer gefasst machen.

Wer ohne Guide taucht, muss weiter tief in die Tasche greifen - Foto: Kroatisiche Zentrale für Tourismus / Goran Ergović

Taucherlaubnis weiter Pflicht

Die Diver's Card gibt es schon seit drei Jahren nicht mehr, aber die große Taucherlaubnis bleibt nach Aussage des Frankfurter Fremdenverkehrsamtes auch nach Kroatiens EU-Beitritt Pflicht.

Damit müssen Individualtaucher pro Jahr weiterhin rund 350 Euro berappen, wenn sie die Wracks und Steilwände entlang der kroatischen Adria ohne lokalen Tauchbegleiter erkunden wollen.



Für Bootseigner besteht ab 1. Juli Umsatzsteuerpflicht - Foto: Kroatisiche Zentrale für Tourismus / Braslav Karlić

Zölle und Steuern für Boote und Yachten

Eine wichtige Neuerung indes betrifft die Besitzer von Segel- oder Motoryachten. Es sieht ganz so aus, als müssten sie ab dem 1. Juli tiefer in die Tasche greifen, wenn sie ihr Boot bereits vor dem EU-Beitritt in einem Adriahafen liegen hatten.

Falls die Aufenthaltsdauer des eigenen Bootes 18 Monate überschreitet, empfiehlt der ADAC Skippern, Kroatien über einen Port of Entry zu verlassen. Nach dem Kurzaufenthalt im Nachbarland und der Wiedereinreise beginnt in Kroatien erneut die 18-monatige Zollfrist. Wer diese Frist überschreitet, muss mit einem Strafzoll rechnen.

Außerdem besteht ab dem 1. Juli Umsatzsteuerpflicht. Die kroatischen Behörden berechnen die Umsatzsteuer nach dem Zeitwert des Bootes.


Kroatien in der EU

Flug gestrichen: Bessere Rechte für Passagiere

Vorteile bringt Kroatiens EU-Beitritt für Flugpassagiere. Bei gestrichenen oder überbuchten Flügen haben Urlauber Anspruch auf Erstattung des Fluttickets oder eine alternative Beförderung an ihren Zielort in Kroatien.

Nach den EU-Fluggastrechten können Fluggäste in Zukunft außerdem bei erheblichen Verspätungen von fünf Stunden und mehr ihren Anspruch auf Erstattung geltend machen.


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